Kosten und Ablauf

THERAPIEABLAUF

Es ist nicht von Bedeutung, wie langsam du gehst, solange du nicht stehen bleibst.


Konfuzius

THERAPIEABLAUF


Zunächst findet eine psychotherapeutische Sprechstunde statt. Sie dient einer ersten diagnostischen Einschätzung.  Es wird abgeklärt, ob ein Verdacht auf eine psychotherapeutische behandlungsbedürftige Situation vorliegt oder ob Ihnen andere Beratungs- und Unterstützungsangebote adäquater helfen können.


Vor Beginn der eigentlichen Psychotherapie finden sogenannte probatorische Sitzungen statt. Hier wird geprüft, ob die "Chemie" zwischen Ihnen und uns stimmt und eine vertrauensvolle und auch konfliktfähige Beziehung aufgebaut werden kann.  Kurz- und langfristige Therapieziele, Therapiedauer sowie die Vorgehensweise werden miteinander besprochen. Da eine Psychotherapie viel mit Vertrauen und Selbstöffnung zu tun hat, haben Sie hier die Möglichkeit, uns kennenzulernen und sich einen Eindruck von unserer therapeutischen Arbeit zu verschaffen.

 

Die Behandlung wird mit Ihnen gemeinsam individuell auf Ihre Problematik abgestimmt.

Entsprechend Ihres individuellen Behandlungsplans setzen wir im Laufe der Therapie verschiedene psychotherapeutische Methoden (TP, VT, EMDR, u.a. ) ein. Wir leiten Sie dabei dazu an, neue Denk- und Verhaltensmuster zu entwickeln und diese im Alltag zu erproben und zu verfestigen. Am Ende der Therapie steht die sogenannte Rückfallprophylaxe, die Sie dabei unterstützen soll, positive Veränderungen auch langfristig zu erhalten.Die Therapiefrequenz hängt hierbei vor allem von der Art und Schwere Ihrer Symptomatik ab. Zumeist finden die Termine zu Beginn der Therapie einmal wöchentlich statt.


Eine Kurzzeittherapie besteht aus 24 Therapiestunden von je 50 Minuten, die wir in 2 Etappen bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Besteht die Notwendigkeit einer Langzeittherapie (mehr als 24 h maximal 100 h), kann eine Kurzzeittherapie auch umgewandelt werden. Hierfür kann erneut ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden.

Gesetzliche Krankenversicherung

Sind Sie gesetzlich krankenversichert, können die ersten drei psychotherapeutischen Sprechstunden sowie die probatorischen Sitzungen auch ohne Überweisung durch einen Arzt einfach über die Gesundheitskarte Ihrer Krankenversicherung abgerechnet werden. Die weitere ambulante Psychotherapie in der Krankenbehandlung ist antrags- und genehmigungspflichtig. Sie werden bei der Antragstellung unterstützt. Nach Genehmigung durch die gesetzliche Krankenversicherung werden die Kosten für die Therapie von Ihrer Therapeutin / Ihrem Therapeuten direkt über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet. Zuzahlungen von Patientenseite sind nicht vorgesehen.


Private Krankenversicherung

Für die Kostenerstattung im Rahmen der privaten Krankenversicherung sind die allgemeinen Versicherungs- und die jeweiligen Tarifbedingungen, in der Beihilfe die Beihilfevorschriften maßgeblich.  Sollten Sie aus privaten oder formellen Gründen nicht über Ihre Krankenkasse abrechnen wollen, steht es Ihnen natürlich frei, die Kosten für die Psychotherapie als Selbstzahler zu tragen. Leistungen für Privatpatienten und Selbstzahler werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet.


Share by: